Landesausschuss zum Thema Steuergerichtigkeit

Beschluss eines Leitantrages und Vortrag über verminderten Steuersatz

Auf dem ersten Landesausschuss des Jahres 2013 stand das Thema Steuergerechtigkeit im Mittelpunkt der Beratungen. Nach einem einführenden Vortrag des Steuerberaters Dimitrios Karadopolous aus Braunschweig, der über den verminderten Umsatzsteuersatz referierte, diskutieren die Mitglieder über den Leitantrag.  
Der stellv. Landesvorsitzende Christoph Ponto (li.) mit dem Referenten  Dimitrios Karadopolous Der stellv. Landesvorsitzende Christoph Ponto (li.) mit dem Referenten Dimitrios Karadopolous
Dabei wurden folgende Kernforderungen beschlossen:
  • Wir stehen einer Erhöhung der Grundsteuer kritisch gegenüber.
  • Wir fordern die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer gem. § 19 UstG von 17.500€ auf 25.000€ zu erhöhen. Die Umsatzgrenze für das Folgejahr von 50.000€ wird beibehalten.
  • Wir fordern das von der CDU auf ihrem Bundesparteitag 2003 beschlossene Merz-Modell als Grundlage für Einführung eines Familiensplittings im Rahmen einer Einkommenssteuer- reform zu betrachten. Im Rahmen der Einführung eines derartigen Familiensplittings ist eine komplette steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnern anzustreben.
  • Wir sprechen uns gegen eine wie auch immer geartete Waffensteuer aus.
  • Wir fordern den Freibetrag auf ein angemessenes Niveau anzuheben und den Bürgern so einen Anreiz zum Sparen zu geben. Die Bürger sollten einen möglichst großen Teil der er- haltenen Zinsen (die ohnehin gering sind) einbehalten dürfen.
  • Wir fordern die Kommunen in Niedersachsen auf, die Einführung einer Bettensteuer bzw. die bereits erfolgte Einführung kritisch auf ihre Sinnhaftigkeit zu hinterfragen.
  • Wir fordern die 54 Kategorien der Tabellenanhänge der Tabellenanhänge des § 12 UStG zu überarbeiten. Dabei sollen einzelne Ermäßigungen, insbesondere 
    • deren Ziele und Aktualität
    • wie sie in der Verwaltungspraxis umgesetzt und kontrolliert werden, o ob sie mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und
    • wer steuerlich begünstigt wird
    überprüft werden.