Durch die Einführung der Mütterrente wird ein zusätzliches Jahr der Kindererziehungszeit bei Müttern und Vätern eingeführt. Ziel war es, den oft markanten Unterschied zu Eltern ab 1992 geborener Kinder zu glätten. Die gesetzliche Umsetzung im Deutschen Bundestag erfolgte am 23. Mai 2014 als Teil des Rentenpaketes. Das erste Mal seit über 20 Jahren gibt es mit dem beschlossenen Rentenpaket Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rente und das wird durch eindeutige Fakten gestützt: Seit dem 1. Juli 2014 bekommen Eltern mehr Rente für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Dass die Müterrente bestehende Defizite aus der Vergangenheit ausgleicht, begrüßt der Landesverband der Jungen Union Braunschweig. Beruf und Familie müssen Hand in Hand gehen – für eine familienfreundliche Arbeitswelt.
Der Landesvorsitzende Christoph Ponto Die Regelung der Mütterrente im Hinblick auf Adoptiveltern gestaltet sich aber momentan sehr schwierig. Bei der Anrechnung wird sich aktuell explizit auf Erziehungszeiten bezogen. Die Kindererziehungszeiten, die für die Rente zählen, werden per Stichtag zugestanden. So werden seit dem 1. Juli 2014 für vor 1992 geborene Kinder 24 Monate ab der Geburt angerechnet und für Kinder, die nach 1992 geboren sind, 36 Monate. Stichtag für eine Anrechnung ist die Geburt. Dieser Umstand ist im Falle von Adoptionen unzweckmäßig. Kommt ein Kind mit 3 Jahren oder später in eine Adoptivfamilie, werden den Müttern keine Erziehungszeiten angerechnet – wird das Kind vorher adoptiert, werden die Erziehungszeiten zwischen Adoptivmutter und leiblicher Mutter aufgeteilt. Befinden sich beide Mütter bereits in Rente, profitiert alleine die leibliche Mutter von der Mütterrente. Kam das Kind erst nach genau 12 Monaten in seine neue Familie, gehen die verrenteten Adoptivmütter immer leer aus.
Adoptiveltern haben in der Regel einen ebenso hohen Erziehungsaufwand wie leibliche Eltern. In Einzelfällen kann dieser sogar höher sein. Sie sind ebenso oft gezwungen beruflich kürzerzutreten. Adoptiveltern leisten nicht nur einen großen Beitrag für das Wohl der Kinder, sondern entlasten den Staat gleichzeitig mit Blick auf Heimplätze und Betreuung. Nimmt doch der Koalitionsvertrag auf Seite 73 unmissverständlich Bezug auf die „Erziehungsleistung“, so ist im Rentenrecht nach wie vor die Geburt maßgeblich. In Deutschland herrscht eine sehr hohe Adoptionsbereitschaft und es ist Aufgabe der Politik diese zu unterstützen.
„Mit der Einführung der Mütterrente haben wir einen großartigen Beitrag geleistet und einen Schritt in die richtige Richtung gemacht.“, so der Landesvorsitzende Christoph Ponto. Er gibt aber zu bedenken, dass eine „Erziehungsleistung“ ebenso begriffsnotwendig von Adoptiveltern erbracht wird. „Eine Nachbesserung des Gesetzes im Rentenrecht ist unausweichlich und eine Anpassung zugunsten von Adoptiveltern ist nicht nur aus moralischer und juristischer Perspektive notwendig, sondern auch ein Zeichen des Respektes gegenüber allen, die sich Adoptivkindern annehmen,“ so Ponto abschließend.